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Freie Universität Bozen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Freie Universität Bozen verpflichtet sich, die Website www.unibzmagazine.it barrierefrei zu gestalten, gemäß dem Gesetz vom 9. Januar 2004, Nr. 4 (Legge Stanca) sowie dem Gesetzesdekret vom 10. August 2018, Nr. 106, das die EU-Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates umgesetzt hat.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: https://www.unibzmagazine.it

Konformitätsstatus

Teilweise konform

Diese Website ist teilweise konform mit den Barrierefreiheitsanforderungen gemäß Anhang A der Norm UNI EN 301549:2018 (in der italienischen Gesetzgebung als Referenzpraxis übernommen), aufgrund der unten aufgeführten Nichtkonformitäten und/oder Ausnahmen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind aus den nachstehenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Fehlende ARIA-Elemente und Landmarks, die die Navigation mit Screenreadern erleichtern.
  • Es fehlt ein „Skip-to-Content“-Link für den direkten Zugang zum Hauptinhalt.
  • Keine Übersetzung in Gebärdensprache (LIS) oder Version in Leichter Sprache verfügbar.
  • Die Seite enthält pdf-Dateien, die nicht konform sind.
  • Bei Tastaturnavigation ist der Fokus nicht immer sichtbar.
  • Einige Farbkontraste erfüllen nicht die Mindestanforderungen für sehbehinderte Nutzer.
  • Einige Bilder verfügen möglicherweise nicht über beschreibende Alternativtexte.

Diese Probleme werden schrittweise in künftigen Versionen der Website behoben.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24. Juli 2025 erstellt. Die Bewertung erfolgte durch eine interne Selbstbewertung mit Unterstützung von automatischen Tools und manuellen Tests, darunter:

Rückmeldungen und Kontaktmöglichkeiten

Nutzer:innen können Barrieren melden, indem sie an folgender Adresse schreiben: E-Mail: press@unibz.it

Bitte beschreiben Sie das aufgetretene Problem und geben Sie möglichst die Seiten-URL, das verwendete Gerät und den Browser an.

Verfahren bei Rückmeldungen

Die Einrichtung verpflichtet sich, innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Eingang der Meldung zu antworten, wie es die geltende Gesetzgebung vorsieht.

Durchsetzungsverfahren

Bei unzureichender Antwort oder fehlender Rückmeldung kann sich der Nutzer an den Digitalen Bürgerbeauftragten wenden, über die folgende Seite: https://www.agid.gov.it/it

Informationen zur Website

  • Veröffentlichungsdatum der Website: 2024
  • Letzte Aktualisierung der Inhalte: regelmäßig, entsprechend der Artikelveröffentlichung
  • Verwendetes CMS: Silverstripe
  • PDF oder andere nicht-HTML-Formate: keine vorhanden
  • Anzahl der Redakteure: 6 Personen

Informationen zur Organisation

  • Bezeichnung: Freie Universität Bozen
  • Rechtssitz: Universitätsplatz 1, 39100 Bozen (BZ)
  • Institutionelle Website: https://www.unibz.it