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Die Freie Universität Bozen verpflichtet sich, die Website www.unibzmagazine.it barrierefrei zu gestalten, gemäß dem Gesetz vom 9. Januar 2004, Nr. 4 (Legge Stanca) sowie dem Gesetzesdekret vom 10. August 2018, Nr. 106, das die EU-Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates umgesetzt hat.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: https://www.unibzmagazine.it
Teilweise konform
Diese Website ist teilweise konform mit den Barrierefreiheitsanforderungen gemäß Anhang A der Norm UNI EN 301549:2018 (in der italienischen Gesetzgebung als Referenzpraxis übernommen), aufgrund der unten aufgeführten Nichtkonformitäten und/oder Ausnahmen.
Die folgenden Inhalte sind aus den nachstehenden Gründen nicht barrierefrei:
Diese Probleme werden schrittweise in künftigen Versionen der Website behoben.
Diese Erklärung wurde am 24. Juli 2025 erstellt. Die Bewertung erfolgte durch eine interne Selbstbewertung mit Unterstützung von automatischen Tools und manuellen Tests, darunter:
Nutzer:innen können Barrieren melden, indem sie an folgender Adresse schreiben: E-Mail: press@unibz.it
Bitte beschreiben Sie das aufgetretene Problem und geben Sie möglichst die Seiten-URL, das verwendete Gerät und den Browser an.
Die Einrichtung verpflichtet sich, innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Eingang der Meldung zu antworten, wie es die geltende Gesetzgebung vorsieht.
Bei unzureichender Antwort oder fehlender Rückmeldung kann sich der Nutzer an den Digitalen Bürgerbeauftragten wenden, über die folgende Seite: https://www.agid.gov.it/it